Pflege und Urlaub


Auch eine Pflegeperson braucht Erholungsurlaub oder ist durch Krankheit oder andere Gründe verhindert. Während dieser Zeit wird meistens ein häuslicher Pflegedienst engagiert, um die Pflege zu gewährleisten. Hierbei wird oft übersehen, dass Pflegegeld auch für diese (kurze) Zeit gewährt werden kann. Ist der Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft, erhält man -anteilig- in der Pflegestufe I 384,00 €, in der Pflegestufe II 921,00 € und in der Pflegestufe III 1.432,00 € Pflegegeld im Monat. Der Antrag ist bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen zu stellen (weitere wichtige Voraussetzungen: siehe § 39 SGB XI).

Bickenbach, Juni 2007, Rechtsanwalt Günther Dingeldein, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht, Bickenbach bei Darmstadt

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