Woher weiß ich, dass ich Erbe geworden bin, wenn ......


a)...ein Testament vorhanden ist aber der Verstorbene unbekannt verzogen ist?

Der Verstorbene ist beim Standesamt seines Geburtsortes gemeldet. Hinterlegt er ein Testament beim zuständigen Nachlaßgericht wird bei seinem Tod dieses Nachlaßgericht informiert.

Hinterlegt er ein Testament bei einem anderen Nachlaßgericht außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Geburtsortes, wird die Verbindung zwischen Nachlaßgericht und Geburtsort dokumentiert. Verstirbt also der Erblasser, wird das oder die Nachlaßgerichte, bei dem Testamente hinterlegt sind, informiert.

Für den Fall, dass der Erblasser ins Ausland verzogen ist und dort ein Testament hinterlegt hat, wird in der Regel - wenn alles richtig gemacht wird - eine Urkunde beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg aufbewahrt. Bei Tod des Erblasser wird das Amtsgericht Berlin-Schöneberg informiert, das eventuell eine Verbindung herstellen kann.

b)... kein Testament vorhanden ist?

Besteht ein notariell beurkundetes Testament, reicht zur Dokumentation der Rechtsnachfolge das Eröffnungsprotokoll.

Liegt jedoch kein Testament vor, muß die Rechtsnachfolge durch den Erbschein dargelegt werden. Der Erbschein ist somit das Zeugnis der Rechtsnachfolge (Widerlegbare Vermutung).

Das Nachlaßgericht wird in diesem Fall aber nicht von alleine tätig, einer der Erben muß diesen Erbschein beantragen.

Der Antragsteller eines Erbscheins muss im Erbscheinantragsverfahren angeben, welche weitere Personen zu welchen Erbteilen als Erbe aufgeführt werden sollen. Er muss an Eides Statt versichern, dass neben den genannten Personen ihm keine weiteren Personen die als Erben in Frage kämen, bekannt sind.

c)... kein Kontakt besteht?

Problematischster Fall, wenn ein rechtmäßig festgestellter Erbe keinen Kontakt zum Verstorbenen hatte.

In diesem Fall müssen Verwandte nach dem Erben forschen. Führt dies zu keinem Erfolg, schaltet sich das Nachlaßgericht ein.

Ein Rechtspfleger versucht dann den rechtmäßigen Erben ausfindig zu machen.

In Deutschland werden Erbschaften, die nicht abgerufen werden, im Bundesanzeiger ausgeboten. Meldet sich innerhalb einer Frist von 6 Monaten niemand, wird der Nachlaß dem Fiskus zufallen.

Es gibt kommerziell arbeitende Erbenforscher, sogenannte Genealogen, die sich damit befassen, die Erben ausfindig zu machen. Sie lesen im Bundesanzeiger nach und suchen die Erben auf. Treffen sie einen Erben an, teilen sie diesem mit, dass er Erbe geworden ist und schließen mit ihm einen Honorarvertrag ab, wonach bis zu 50 % vom Nachlaß an den Erbenforscher gezahlt werden muß.


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