Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater - Konkurrenz oder Ergänzung


Der Themenbereich des Steuerrechts wird im Wesentlichen von zwei freien Berufen bearbeitet. Hier bieten sowohl Steuerberater als auch als Fachanwalt für Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwälte ihre Dienstleistungen an. Es stellt sich daher die Frage, an wen man sich wenden soll. Die Grundhaltung, mit allen steuerlichen Fragen zum Steuerberater zu gehen, ist - im Hinblich auf die speziellen Kenntnissen der beiden Berufsgruppen - nicht angemessen.

Der Eintritt einer Steuerpflicht ist stets nur eine Reaktion der Finanzverwaltung auf einen Lebenssachverhalt. Ein Bürger kauft in einem Geschäft Lebensmittel ein und zahlt dafür Mehrwertsteuer, ein Arbeitnehmer erhält für erbrachte Arbeitsleistungen Gehalt und zahlt dafür Einkommensteuer, eine Kapitalgesellschaft wird am Markt tätig und leistet Körperschaftsteuer. Eine vertragliche Gestaltung, mit der ein steuerlicher Sachverhalt geregelt werden soll, hat damit stets auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete. So hat die Übergabe eines Anwesens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge z. b. hinsichtlich der Erbschaftsteuer eine einsparende Wirkung. Gleichzeitig können damit aber Pflichtteilsergänzungsanspruche der nicht beachteten Erben ausgelöst werden. Um dem Mandanten eine für seine Bedürfnisse optimale Gestaltung zu bieten, sind somit auch fundierte Kenntnisse des Zivilrechts, des Erbrechts, des Familienrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts erforderlich. Diese Kenntnisse können von einem Steuerberater nicht erwartet werden. Seine Ausbildung und regelmäßige Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Bearbeitung steuerrechtlicher Sachverhalte. Die weitergehenden Folgen einer Vertragsgestaltung sind dem Steuerberater üblicherweise nicht bekannt und können von ihm daher nicht beachtet werden. Ein als Fachanwalt für Steuerrecht spezialisierter Rechtsanwalt wurde gerade auch in diesen weiteren Rechtsbereichen intensiv ausgebildet und diese Tätigkeiten gehören darüber hinaus zu seinem alltäglichen Geschäft. Bei der Notwendigkeit einer vertraglichen Gestaltung ist es daher anzuraten, die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts hinzuzuziehen.

Auch bei der gerichtlichen Interessenvertretung in steuerlichen Angelegenheiten verfügt der Fachanwalt für Steuerrecht über weitergehende Kenntnisse und Fähigkeiten. Während es für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid eines Finanzamtes ausreicht, diesen fristgerecht und gegenüber der richtigen Behörde zu erheben, sind spätestens in einem finanzgerichtlichen Verfahren weitere Gesichtspunkte zu beachten. Die Klageschrift muss gesetzlich bestimmten Formvorschriften entsprechen, es muss ein bestimmter Klageantrag gestellt werden und die Sachverhaltsdarstellung muss mit zulässigen Beweismitteln belegt werden. Weiterhin sind auch verfahrenstaktische Erwägungen anzustellen. Welcher Sachvortrag ist zur Begründung des Klageantrages ausreichend? Welche Partei trifft die prozessuale Beweisverpflichtung? Diese Bereiche gehören weder zum Ausbildungs- noch zum regulären Tätigkeitsbereich der Steuerberater. Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer ständigen Tätigkeit dazu in der Lage, ein gerichtliches Verfahren taktisch zu gestalten und die Schriftsätze entsprechend zu erstellen. Ebenso sind sie in der Lage, die prozessualen Anforderungen an den Tatsachenvortrag zu erfüllen und den Sachverhalt so aufzuarbeiten, dass er dem Gericht präzise und systematisch dargelegt wird. Damit fällt es auch dem Gericht leichter, den Sachverhalt zu erfassen und eine Entscheidung zu treffen.

Ein Mandant sollte daher vor der Erteilung eines Mandates stets klären, ob zur Erreichung einer steuerlichen Gestaltung auch die Regelung anderer Rechtsgebiete erforderlich ist und ob eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich ist oder bevorsteht. In diesen Fällen ist es anzuraten, einen als Fachanwalt für Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Rechtsanwalt Thomas Waegt, Fachanwalt für Steuerrecht,
Dingeldein • Rechtsanwälte
Stand: Juli 2007

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