Kleinkinder in der Mietwohnung
Zwar ist "normaler Kinderlärm" in der Mietwohnung sowohl von den anderen Hausmitbewohnern als auch vom Vermieter als "sozialadäquat" zu dulden, allerdings gibt es auch hier gewisse Zumutbarkeitsgrenzen. Nicht mehr zumutbar ist es zum Beispiel, wenn (Klein)kinder wiederholt des nachts im Treppenhaus herumtollen und auf diese Weise die anderen Hausbewohner wecken. Dann müssen die Eltern mit einer berechtigten Abmahnung des Vermieters und schlimmstenfalls gar mit einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages rechnen. Ob in einem solchen Falle die tatsächlichen Voraussetzungen für die Kündigung vorlagen, kann dann nur von einem Rechtsanwalt bei individueller Untersuchung des Einzelfalles beurteilt werden. Rechtsanwalt Michael Müller-Hegen,
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