Bevorzugung von Verwandten bei betriebsbedingten Kündigungen

Arbeitgeber darf Verwandte bei betriebsbedingten Kündigungen bevorzugen: Nimmt ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung vor, darf er bei der erforderlichen Sozialauswahl Verwandte unberücksichtigt lassen. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil. Das LAG machte deutlich, dass der Arbeitgeber Rücksicht auf eigene verwandtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Beziehung nehmen durfte. Er war nicht verpflichtet, seiner Schwester zu kündigen, obwohl diese weniger schutzwürdig als der tatsächlich gekündigte Arbeitnehmer war. Fazit: Beschäftigt ein Arbeitgeber in seinem Betrieb Verwandte, so kann er diese bei der im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung erforderlichen Sozialauswahl - zumindest nach dieser obergerichtlichen Entscheidung - aussondern.

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