Sorgerecht und Schule

Sorgeberechtigte Eltern müssen alle bedeutenden und weniger bedeutenden Fragen ihr Kind betreffend gemeinsam entscheiden. In intakten Beziehungen ist das zumeist kein größeres Problem. Nach einer Trennung wird hingegen schnell darüber gestritten, wer "Recht" hat.

Aus juristischer Sicht ist dies primär eine Frage der Aufgabenverteilung: Der Partner, bei dem das Kind lebt, ist für alle Angelegenheiten dessen täglichen Lebens allein verantwortlich. Gemeinsam entscheiden müssen die Eltern hingegen bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.

In Bezug auf die Schulausbildung des Kindes bedeutet dies: Die Auswahl des Bildungswegs und der Schule selbst ist eine bedeutende Entscheidung, die beide Eltern gemeinsam treffen müssen. Über den Schulbesuch im Krankheitsfall, über Nachhilfeunterricht oder die Teilnahme an Klassenfahrten entscheidet der betreuende Elternteil hingegen allein. Zu den regelmäßigen Elternabenden, Sprechtagen und Schulfesten dürfen zwar beide Eltern erscheinen, der betreuende Elternteil ist aber nicht verpflichtet, den anderen über diese Veranstaltungen zu informieren. Anders verhält es sich etwa, wenn das Kind akut versetzungsgefährdet ist.

Rechtsanwalt Martin Wahlers
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Dingeldein • Rechtsanwälte, Bickenbach

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