Wie wichtig ist ein Zeugnis ?


Das Ergebnis vorweg: Zeugnisse sind nicht alles, aber ohne Zeugnisse ist alles nichts.

Hierbei muss streng unterschieden werden zwischen Schul- und Hochschulzeugnissen und zwischen Arbeitszeugnissen. Während die Schul- und Hochschulzeugnisse oft lediglich nur die Fähigkeiten dokumentieren, Fachwissen kurzfristig aufnehmen und wiedergeben zu können, garantieren solche Zeugnisse keineswegs eine gute Arbeitsleistung. Erfahrungen und soziales Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden und nicht zuletzt die Leistung eines Mitarbeiters ergeben sich hingegen aus dem Arbeitszeugnis, weswegen dieses für den Personalchef interessant ist. Das Arbeitszeugnis ist vom Arbeitgeber immer wohlwollend zu formulieren, was unter anderem auch bedeutet, dass einzelne Fehltritte eines Arbeitnehmers nicht mit in das Zeugnis aufgenommen werden dürfen. Geheimcods sind absolut unzulässig. Lobende Standardformulierungen sind abgedroschen und zählen wenig. Ein wirklich gutes Arbeitszeugnis weist möglichst viele individuelle positive Formulierungen auf.

Das gute Arbeitszeugnis ist wie folgt gegliedert:

·       Persönliche Daten des Arbeitnehmers

·       Tätigkeitsbeschreibung

·       Leistungsbeurteilung

·       Beurteilung des Sozialverhaltens

·       Abschlußformel

Fehlt eine der Gliederungspunkte ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass es in diesem Bereich Probleme gegeben hat. Aus diesen Gründen ist das Zeugnis nicht nur darauf hin zu prüfen, was in ihm steht, sondern insbesondere muss darauf geachtet werden, was fehlt.

Ausschlaggebend für die Einstellung des Bewerbers wird letztlich das Vorstellungsgespräch sein und wie er sich in diesem verkaufen kann. Für die Entscheidung des Arbeitgebers über die Einladung zum Bewerbergespräch stellt das Zeugnis in der Regel die bedeutsamste Beurteilungsgrundlage dar. Aus diesen Gründen achten Arbeitnehmer immer mehr auf Form und Inhalt von Arbeitszeugnissen und reklamieren diese häufiger. Nicht selten werden vor Arbeitsgerichten Berichtigungsansprüche geltend gemacht, da immer weniger Arbeitnehmer miese Arbeitszeugnisse akzeptieren. Der Arbeitgeber sollte immer darauf achten, dem Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Zeugnis auszustellen, denn ein arbeitsgerichtliches Verfahren ist mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden und dürfte sich für den Arbeitgeber wirtschaftlich kaum rentieren. Der Arbeitnehmer hat in der Regel sofort mit der Kündigung einen Anspruch auf die Erteilung des Arbeitszeugnisses und nicht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er muss jedoch vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen. Nur dann ist der Arbeitgeber zur Zeugniserteilung verpflichtet.

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