Förderungssysteme „Kompakt“

Kurzarbeitergeld (konjunkturelles Kurzarbeitergeld) Mehr Informationen

Kurzarbeitergeld wird in Betrieben gezahlt, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage die wöchentliche Arbeitszeit und dadurch bedingt den Lohn der Arbeitnehmer kürzen müssen.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bemisst sich aus der Differenz des pauschalierten Nettoentgelts aus dem Sollentgelt und dem Istentgelt. 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der Differenz entsprechen der Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Das Kurzarbeitergeld wird längstens für die Dauer von sechs Monaten gewährt.

Saison- Kurzarbeitergeld Mehr Informationen

Saison- Kurzarbeitergeld wird für Betriebe des Baugewerbes gezahlt, die aufgrund saisonbedingten Arbeitsausfalls die wöchentliche Arbeitszeit und damit auch den Lohn der Arbeitnehmer kürzen müssen.

Die Höhe des Saison- Kurzarbeitergeldes bemisst sich nach der Grundlage zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bemisst sich aus der Differenz des pauschalierten Nettoentgelts aus dem Sollentgelt und dem Istentgelt. 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der Differenz entsprechen der Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Die Dauer der Zahlungen erfolgen längstens für den Schlechtwetterzeitraum. Das Saison- Kurzarbeitergeld wird in der Regel ab der ersten Ausfallstunde gezahlt. Ausnahme bildet das Gerüstbaugewerbe. Hier erfolgt die Zahlung erst ab der 151. Ausfallstunde.

Transferkurzarbeitergeld Mehr Informationen

Wenn das Unternehmen eine große Betriebsveränderung vornimmt und dadurch eine Transfergesellschaft gegründet wird, kann für die Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft wechseln, Transferkurzarbeitergeld gezahlt werden.

Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes bemisst sich ebenfalls nach der Grundlage zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bemisst sich aus der Differenz des pauschalierten Nettoentgelts aus dem Sollentgelt und dem Istentgelt. 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der Differenz entsprechen der Höhe des Kurzarbeitergeldes.

Transferkurzarbeitergeld wird für die Dauer von maximal zwölf Monaten geleistet. Bei vorzeitigem Verlassen der Transfergesellschaft enden auch die entsprechenden Zahlungen.

Insolvenzgeld Mehr Informationen

Im Inland beschäftigte Arbeitnehmer erhalten im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers Insolvenzgeld zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes. Das Insolvenzgeld wird durch Umlagen des Arbeitgebers finanziert und von der Agentur für Arbeit ausgezahlt.

Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem Arbeitsentgelt, das der Betroffene vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten hätte. Maximal drei Monatsgehälter werden berücksichtigt.

Hinweis
Auf die folgenden Leistungen haben Arbeitgeber/ -nehmer keinen Rechtsanspruch. Es handelt sich ausschließlich um Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit, die gewährt werden können, wenn die Möglichkeit auf berufliche Eingliederung besteht.

Eingliederungszuschüsse Mehr Informationen

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen, können einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Vermittlungshemmnisse können in verschiedener Form vorliegen. Ob ein Vermittlungshemmnis vorliegt, entscheidet der zuständige Arbeitsvermittler.

Die Höhe und Dauer der Zuschüsse variieren, je nach dem, für wen der Zuschuss gedacht ist. Der Zuschuss für „ältere“ Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit Behinderung ist höher als der Zuschuss, der beispielsweise für „jüngere“ Arbeitnehmer gezahlt wird.

Die einzelnen Zuschüsse werden ausschließlich an den Arbeitgeber gezahlt. Eingliederungszuschüsse sind Ermessensleistungen der Agenturen für Arbeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Leistung, vielmehr ist der Arbeitgeber an die Entscheidung des zuständigen Arbeitsvermittlers gebunden.

Unter gewissen Umständen kann die Agentur für Arbeit eine Rückforderung des Zuschusses bis zu einer bestimmten Höhe verlangen oder eine Förderung ganz ausschließen.

Arbeitshilfen für behinderte Menschen Mehr Informationen

Bei der Ausgestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, sofern eine dauerhafte Eingliederung des Betroffenen in Aussicht gestellt ist.

Die Förderung kann bis zur kompletten Deckung der entstandenen Kosten erfolgen.

Probebeschäftigung behinderter/ schwerbehinderter Menschen Mehr Informationen

Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung auch für die Probebeschäftigung behinderter/ schwerbehinderter Menschen erhalten, sofern eine Aussicht auf Integration des Betroffenen ins Arbeitsleben besteht.

Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei alle mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten.

Qualifizierungszuschuss für „jüngere Arbeitnehmer“ Mehr Informationen

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der dem Arbeitgeber gewährt wird, wenn er einen Arbeitnehmer von unter 25 Jahren einstellt und ihn im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses qualifiziert.

Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Beträgt das Arbeitsentgelt über 1.000 €, so findet der 1.000 € übersteigende Teil keine Berücksichtigung bei der Bemessung. Die Förderung erfolgt für längstens zwölf Monate.

Die Regelung gilt für Förderungen, bei denen die Arbeitsaufnahme bis zum 31. Dezember 2010 erfolgt ist.

Entgeltsicherung für „ältere“ Arbeitnehmer Mehr Informationen

Mit der Entgeltsicherung für „ältere“ Arbeitnehmer soll ein Anreiz für ältere Arbeitnehmer geschaffen werden, durch Aufnahme einer schlechter vergüteten Arbeitsstelle die Arbeitslosigkeit zu beenden oder die drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Über diese Förderung sollen die Entgelteinbußen abgefangen werden oder nicht so hoch ausfallen. Durch die niedrigere Vergütung fällt auch die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus. Damit der daraus resultierende niedrigere Rentenanspruch nicht so hoch ausfällt, stockt die Agentur für Arbeit die Beitragszahlungen auf.

Die Förderdauer beträgt zwei Jahre. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Differenz des pauschalierten Nettoentgeltes, das der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu Grunde liegt oder liegen würde und dem pauschalierten Nettoentgelt der neuen Beschäftigung. Im ersten Jahr beträgt die Höhe der Förderung 50 Prozent des Differenzbetrages. Im zweiten Jahr wird der Förderbetrag auf 30 Prozent des Differenzbetrages gesenkt.

Förderung der beruflichen Weiterbildung Mehr Informationen

Durch die Förderung der beruflichen Weiterbildung sollen sich die Beschäftigungschancen durch berufliche Qualifizierung verbessern. Nicht nur Arbeitnehmer, die aktuell arbeitslos sind, können gefördert werden, sondern auch Arbeitnehmer, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Höhe des Zuschusses entspricht den Weiterbildungskosten, die der Träger der Weiterbildung veranschlagt. Finanziert werden nur Weiterbildungen, die von der Agentur für Arbeit zugelassen wurden.

Gründungszuschuss Mehr Informationen

Der Gründungszuschuss ermöglicht Arbeitnehmern, sich während der Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeldbezug selbstständig zu machen und dadurch die Arbeitslosigkeit zu beenden.

Die Förderung ist in zwei Phasen unterteilt. In der ersten Phase entspricht die Höhe des Gründungszuschusses der Höhe des Arbeitslosengeldes und wird für einen Zeitraum von neun Monaten gewährt. Außerdem wird eine Pauschale von 300 € pro Monat gewährt, die zur sozialen Absicherung gedacht ist. In der zweiten Phase, auf die Rechtsanspruch besteht, können nur noch die 300 € zur sozialen Absicherung für sechs weitere Monate gewährt werden.

High- Tech Gründerfonds Mehr Informationen

Der High- Tech Gründerfonds unterstützt technologieorientierte Unternehmen bei der Gründung, indem er Kapital zu Verfügung stellt und dadurch Gesellschafter an der neuen Unternehmung wird.

In der Regel, beträgt das zur Verfügung gestellte Kapital, 500.000 €. Dadurch erwirbt der High- Tech Gründerfonds 15 Prozent des Unternehmens und wird Gesellschafter. 20 Prozent des zur Verfügung gestellten Kapitals muss das neue Unternehmen allerdings als Eigenanteil mitbringen. Damit eine Förderung durch den Fonds möglich ist, muss eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)- StartGeld Mehr Informationen

Das KfW- StartGeld richtet sich an Existenzgründer bis zu drei Jahren nach der Gründung. Durch diese Fördermöglichkeit soll eine einfache und günstige Finanzierung von Investitionen geschaffen werden.

Über das StartGeld können alle Formen der Existenzgründung finanziert werden, wenn ein nachhaltiger Erfolg zu erwarten ist.

Die Finanzierung der Investition kann bis zu 100 Prozent von der KfW- Mittelstandsbank übernommen werden. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 50.000 € und die Laufzeit beträgt fünf oder längstens zehn Jahre.

Unternehmerkapital Mehr Informationen

European Recovery Programme (ERP)- Kapital für Gründungen

Das ERP- Kapital für Gründungen richtet sich an Personen, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder innerhalb der letzten drei Jahre aufgenommen haben.

Mitfinanziert werden die Investitionen in Deutschland, die für die Unternehmung betriebsnotwendig sind.

Der Kreditbetrag umfasst höchstens 500.000 €. Bei dem ERP- Kapital für Gründungen ist es notwendig, dass der Antragsteller mindestens 15 Prozent der förderungsfähigen Kosten als Eigenanteil vorweisen kann.

Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre.

KfW- Kapital für Arbeit und Investitionen Mehr Informationen

Das KfW- Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierten Unternehmen, die bereits länger als drei Jahre existieren und mit ihrer Investition Arbeitsplätze schaffen.

Alle Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, können gefördert werden.

Bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten können übernommen werden. Das Kreditlimit beträgt 4.000.000 €.

Die Kreditlaufzeit beträgt zehn Jahre.

Unternehmerkredit Mehr Informationen

Der Unternehmerkredit bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit auf einen Kredit mit niedriger Verzinsung zur Finanzierung mittel- bis langfristiger Investitionen.

Eine Finanzierung ist für alle Investitionen möglich, die einer mittel- bis langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, sofern ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu vermuten ist.

Es können bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten übernommen werden, bis zu einer Höhe von maximal 10.000.000 €.

Die Kreditlaufzeit beträgt fünf oder zehn Jahre. Auf Wunsch kann der Zeitraum auch 12 Jahre umfassen.

Hinweis
Die Fördermittel der KfW- Bankengruppe werden bei ihrer Hausbank beantragt und nicht bei der KfW- Bankengruppe. Die Hausbank prüft den Antrag und leitet ihn an die KfW- Bank zur Entscheidung weiter. Wird der Antrag zu ihren Gunsten entschieden, stellt die KfW- Bank Ihrer Hausbank die vereinbarten finanziellen Mittel bereit. Diese zahlt das Geld an sie aus.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.



 
     
   
www.dingeldein.de -